Schule Kunterbunt
Demokratisches Lernen
Zum demokratischen Lernen an der Schule Kunterbunt gehören verschiedene Angebote und Programme:
âž³ Klassenrat âž³ Kinderparlament âž³Schulversammlung. âž³ Streitschlichtung. âž³ Pausenhelfer
Der Klassenrat
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Der Klassenrat dient als Basis demokratischer Partizipation unserer Schule. Er beschäftigt sich mit klassenspezifischen Angelegenheiten und bietet so von Klasse 1 an ein erstes Übungs- und Ausprobierfeld für demokratisches Verhalten und Mitbestimmung.
Im Klassenrat werden keine einzelnen Kinder der Klasse be- oder angesprochen, sondern es wird darauf Wert gelegt, dass die Anliegen allgemein gehalten werden, immer mit dem Kontext des Klassenzusammenhalts. Hier können Themen wie Ausflüge oder gemeinsam vereinbarte Regeln und Rituale oder von Kindern initiierte Projekte und Feste besprochen werden.
Der Klassenrat wird von den beiden Klassensprechern/innen selbstständig geleitet und moderiert. Sie haben ein Klassenrats-Ordner, in dem Protokoll geführt wird. Ein Kind moderiert, das andere Kind führt Protokoll.
An die Regeln im Klassenrat erinnern Kinder mit den Ämtern (Leisewächter und Zeitwächter).
Der Klassenrat findet fest verankert im Stundenplan immer mittwochs in der 5. Stunde statt. Anfangs hilft die Lehrkraft noch unterstützend, angedacht ist es aber, dass er von Kindern allein geführt wird.
Die Abgeordneten des Kinderparlaments (je Klasse ein Kind) können aus dem Klassenrat auch Themen für das Kinderparlament mitnehmen. News aus dem Kinderparlament ist ein fester Tagesordnungspunkt jedes Klassenrates, genauso wie „Aktuelles von den Streitschlichtern“.
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Das Kinderparlament
Das Kinderparlament tagt einmal in der Woche für 60 Minuten und hat Mitspracherecht bei allen schulischen Themen. Das Kinderparlament trifft sich jeden Mittwoch um 8.30 Uhr im Multiraum unter der Leitung von Pauline Ehresmann und Jule Mielzarek.
Die Parlamentskinder der Klassen werden von den Klassenteams ausgewählt, es müssen nicht unbedingt auch die Klassensprecher/innen sein. So kann man die wichtigen Ämter der Klasse (Klassensprecher/innen, Streitschlichter/innen und Kinderparlamentskinder) auf mehrere Köpfe verteilen.
Das Kinderparlament befasst sich mit schulischen Angelegenheiten, die für alle Kinder von Interesse sind. Themen sind z. B. Vorschläge für die Gestaltung der Schule, Probleme mit der Sauberkeit der Schultoiletten, Ideen für Neuanschaffungen und Materialien etc.
Zu den Aufgaben des Kinderparlamentes gehört es, die Anregungen aus den Klassen, die in den Klassenräten besprochen werden, aufzunehmen und umzusetzen, Schulfeste mit zu organisieren sowie Vorschläge für neue Materialien zu machen.
Das Kinderparlament hat ein Vorschlagsrecht in der Lehrerkonferenz, in der Gesamtkonferenz sowie in der Schulkonferenz.
So hat das Kinderparlament im letzten Schuljahr beispielsweise den Multiraum beantragt, sich ein Konzept dafür überlegt, gemeinsam geplant welche Möbel und Materialien in den Raum kommen sollen, sowie bei der Neugestaltung durch einen Malereinsatz tatkräftig unterstützt und am Ende feierlich eröffnet.
Aus dem Kinderparlament wird ein Schülersprecher oder eine Schülersprecherin gewählt, der/die als Vertreterin Anträge an die Schulleitung oder Konferenzen stellen kann oder als Gast dazu eingeladen wird, um die Anliegen des Kinderparlaments zu vertreten und vorzustellen.
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Die Schulversammlung
Die Schulversammlung findet ein bis zwei Mal im Jahr statt und wird vom Kinderparlament geplant, vorbereitet und durchgeführt. Hierfür treffen sich alle Beteiligten der Schule und besprechen Themen die für alle so wichtig sind, dass sie auf der großen Versammlung präsentiert werden müssen. Die Themen entstehen aus der Wichtigkeit der Themen des Parlaments. Beispielsweise hat das Kinderparlament eine Schulumfrage zu bestimmten Themen gemacht und diese ausgewertet und sich dann überlegt, wie wir als gesamte Schule einige Punkte verbessern können oder wo sich alle Veränderung wünschen etc.
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Wenn zwei sich streiten…hilft ein Dritter - Die Streitschlichter
Wer früh lernt, Auseinandersetzungen zu einem konstruktiven Ende zu führen, wird davon sein Leben lang profitieren. In unserer Schule werden seit dem Jahr 2008 16-20 Schülerinnen und Schüler ab der 3. Klasse zu Streitschlichter*innen ausgebildet. Innerhalb von 6 Monaten lernen die Streitschlichter*innen in einer einstündigen AG jede Woche zunächst das Streitschlichterkonzept und die Regeln des Streitschlichtergespräches kennen. Vermittlung spezifischer Kenntnisse und Einüben von Schlichterfähigkeiten, Spiele und Übungen zur Förderung des Selbstwertgefühles, des Erkennens und Bennenens von Gefühlen und der Zusammenarbeit gehören ebenso zu den Ausbildungsinhalten wie Zuhören und gute Gesprächsführung. Die Ausbildung schließt mit einer Prüfung ab. Erst dann werden unsere Streitschlichter*innen auf dem Schulhof tätig. Man erkennt sie an den gelben Westen.
Ein Jahr dauert der Einsatz auf dem Schulhof, parallel dazu werden wieder neue Streitschlichter*innen ausgebildet. Außerdem hat die Ausbildung noch etwas Gutes: Nach jedem Ausbildungsjahr gibt es einen Ausflug in die Kletterhalle! Die Streitschlichter*innen-Ausbildung ist ein fester Bestandteil unseres Schulprogramms geworden und soll ein weiterer Baustein auf dem Weg zu unser gewaltfreien Schule sein.
Ansprechperson: Judith Peters, Schulsozialarbeiterin und Anti-Gewalt-Trainerin
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Pausenhelfer*innen
2017 wurde an unserer Schule ein Pausenhelferkonzept eingeführt, das auch in den kommenden Jahren weitergeführt werden soll. Es werden insgesamt 8-10 Kinder in einer Projektphase ausgebildet.
Die Kinder lernen Aufgaben und Situationen kennen, mit denen ein Pausenhelfer konfrontiert werden könnte. Dazu zählen beispielsweise Unterstützung von Mitschülern beim Schließen der Jacken oder Öffnen von Brotdosen. Die Mithilfe zur Einhaltung von Schulregeln, Trösten von Mitschülern oder das Organisieren von Pflaster und Kühlpad gehören ebenfalls zu den Aufgaben eines Pausenhelfers.
„Hinschauen – verstehen – helfen oder Hilfe holen“: das ist kurz zusammengefasst ihre Aufgabe, bei der sie Hilfsbereitschaft, Zivilcourage, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Verständnis für andere zeigen und weiterentwickeln können.
Die Pausenhelfer sind nicht als Ersatz für die Pausenaufsicht durch die Lehrkräfte zu verstehen. Die Verantwortung und Aufsichtspflicht obliegt weiterhin den Lehrkräften.